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11.11.2018 Stellungnahme zum Spiel Viktoria Sindlingen III - TV Wallau II![]() Am 3. Oktober war unsere zweite Mannschaft bei Viktoria Sindlingen III zu Gast. Zum Spiel war kein Schiedsrichter erschienen, sodass sich ein Sindinger dazu bereit erklärte, die Partie zu pfeifen. Da uns dies bereits beim Gastspiel in Zeilsheim passiert war, dass ein Zeilsheimer die Partie pfeifen musste, wollten wir eigentlich in diesem Spiel schon von vorneherein nicht antreten. Doch vor der Entscheidungsfindung hatten wir recherchiert: Bei einem Nichtantritt hätten wir die Partie direkt mit 0:3 verloren. Somit standen wir vor der Wahl: Gegen 12 Mann zu spielen oder gleich mit 0:3 verlieren. Wir entschieden uns für Ersteres. Hatten wir Wallauer anfangs daran gedacht, dass er die Partie halbwegs normal und motiviert pfeifen würde, so änderte sich dies jedoch schon im frühen Verlauf der Partie. Selbst wenn kein ausgebildeter Schiedsrichter die Partie gepfiffen hat: All das waren haarsträubende Entscheidungen, die den Spielverlauf komplett zerstört und auf den Kopf gestellt haben. Der Höhepunkt kam dann in der 65. Minute, als unser Spieler Ismail Bendadda nach einem Zweikampf plötzlich aufgefordert wurde, den Platz zu verlassen. In Unkenntnis sämtlicher Regeln gab der “Unparteiische” Bendadda eine Zeitstrafe. Als unser Spieler sich weigerte den Platz zu verlassen und zum Schiri sagte, dass es keine Zeitstrafen im Fußball gibt antwortet der Schiri nach einer Diskussion: „Ich schwör bei Allah ich fick dich.“ Auf Grund der oben geschilderten Vorfälle, war an ein geordnetes Fußballspiel nicht mehr zu denken und wir haben in der 65 Minute entschieden, nicht mehr weiter zu spielen. Umso geschockter sind wir in Wallau über das weitere Urteil, den Spieler Ismail Bendadda, der wirklich absolut nichts gemacht hatte und Opfer der Willkür eines dahergelaufenen “Schiedsrichters” wurde, nun auch noch für satte sechs Spiele zu sperren. Wenn schon Aussage gegen Aussage steht, dann hätte das Sportgericht zumindest auch unsere Stellungnahme, die wir in gekürzter Fassung so auch eingereicht hatten, mit in die Urteilsfindung miteinbeziehen können. Das Urteil liest sich aber so, als wenn man möglichst schnell den Fall ad acta legen wollte, ohne sich wirklich mit dem vorliegenden Material auseinanderzusetzen. |